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Bahnholztanz |
| Tanzgattung: | nur Tanzinformation |
| Quellen: | Karl Müller: Der Bahnholztanz in Sackental, Blätter des Schwäbischen Albvereins, H. 3 (1973); S. 75 f. |
| Aufzeichnung: | |
| Auch bekannt unter: | |
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| Beim Bahnholztanz handelt es sich nicht um einen bestimmten Tanz, sondern um eine Tanzveranstaltung in Gussenstadt zum 1. Mai, um den herum sich bestimmte Bräuche entwickelt hatten: Die Gussenstadter Ledigen marschierten zu Musik zum Tanzplatz, der im Waldstück "Bahnholz" lag und der Veranstaltung seinen Namen gab. Die Gussenstadter Ledigen eröffneten den Tanz. TänzerInnen aus anderen Orten mussten erst eine "Landmünz" - das heutige Eintrittsgeld - bezahlen. Um die Tanzveranstaltung herum entstand im Laufe der Zeit ein Jahrmarkt - ein richtiges Volksfest also. Nach einigen Schlägereien und Streitigkeiten wurde der "Bahnholztanz" aber 1745 durch eine Verordnung verboten. Auch das pietistische Misstrauen des Anhausener Vogts gegen die Vergnügung mag eine Rolle gespielt haben. Er meldete dem Landesherren, dass das Volk "ehender zum Hauß des Herrn alls auf dem Tantzplatz zu führen seyn möchte" (vgl. Müller 1973; S. 75 f.).
Literatur:
Karl Müller: Der Bahnholztanz im Sackental. In: Blätter des Schwäbischen Albvereins. H. 3 (1973); S. 75f.
Der Artikel kann vollständig unter "Zusatzinformationen" eingesehen werden. |
Zusatzinformation Der Bahnholztanz im Sackental
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